

Gesetzliche Krankenkassen wie AOK, TK oder Barmer übernehmen die Kosten für Augenlasern in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es nur bei medizinischer Notwendigkeit. Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif ganz oder teilweise. Unabhängig von der Versicherung lassen sich die Kosten nach § 33 EStG von der Steuer absetzen. Hier finden Sie alle Möglichkeiten im Überblick.
Fehlsichtigkeit gilt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als behandlungspflichtige Erkrankung, weil sie mit Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann. Eine Laserkorrektur ist deshalb eine Wahlleistung, die Sie selbst bezahlen.
In einzelnen Fällen kann eine Laserbehandlung medizinisch notwendig sein. Dann lohnt sich ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Typische Situationen sind:
Ob die Kasse zahlt, ist eine Einzelfallentscheidung. Eine Zusage gibt es nur vor der Behandlung, nicht nachträglich.
Die Regeln sind bei allen gesetzlichen Kassen grundsätzlich gleich, weil der Leistungskatalog gesetzlich festgelegt ist. Einzelne Kassen bieten ihren Mitgliedern jedoch Zusatzleistungen oder Sonderkonditionen an, die sich ändern können. Fragen Sie deshalb direkt bei Ihrer Kasse nach, bevor Sie sich entscheiden.


Eine feste Dioptriengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist nicht allein der Wert, sondern ob eine Brille oder Kontaktlinsen das Sehen ausreichend und verträglich korrigieren. Wie die Dioptrienwerte die Möglichkeiten beim Lasern bestimmen, erklärt der Beitrag Augenlasern und Dioptrien.
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise. Manche Tarife sehen Höchstbeträge vor, andere übernehmen die vollen Kosten. Aumedica erstellt Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag nach GOÄ, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung einreichen. So wissen Sie vorab, mit welcher Erstattung Sie rechnen können. Ausführliche Informationen finden Sie unter Augen lasern und private Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte können eine private Zusatzversicherung abschließen, die sich an refraktiven Eingriffen beteiligt. Achten Sie auf Wartezeiten, Höchstbeträge und darauf, ob bestehende Fehlsichtigkeiten mitversichert sind. Worauf es ankommt, lesen Sie im Beitrag Zusatzversicherung für Augenlasern.


Auch ohne Erstattung durch die Kasse sparen Sie Geld: Die Kosten einer Augenlaserbehandlung gelten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Ein amtsärztliches Attest ist nicht nötig, für das Finanzamt genügt die Originalrechnung. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 40.000 € und Behandlungskosten von 3.600 € lassen sich etwa 400 bis 900 € Steuern zurückholen. Mehr dazu unter Augen lasern von der Steuer absetzen.
Bei Aumedica in Köln kostet die Behandlung mit dem berührungslosen SmartSurfACE-Verfahren 1.800 € pro Auge, 3.600 € für beide Augen. Im Festpreis enthalten sind Voruntersuchung, Eingriff, alle Nachkontrollen und die Augentropfen. Die Voruntersuchung kostet einzeln 150 € und wird bei einer Behandlung angerechnet. Alle Leistungen stehen auf der Seite Augenlaser Kosten, Möglichkeiten zur Ratenzahlung unter Finanzierung.


In der Regel nicht. Wie alle gesetzlichen Kassen übernimmt die AOK die Kosten nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen. Ob Ihre Kasse besondere Konditionen anbietet, erfahren Sie direkt bei ihr.
Grundsätzlich nicht, da Augenlasern keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ausnahmen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich, etwa bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen.
Eine feste Dioptriengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, zum Beispiel bei sehr starker Fehlsichtigkeit oder einem großen Unterschied zwischen beiden Augen.
Je nach Tarif übernimmt die PKV die Kosten ganz oder teilweise. Aumedica erstellt Ihnen dafür einen Kostenvoranschlag nach GOÄ, den Sie vorab einreichen können.
Ja. Die Kosten gelten nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung, ein amtsärztliches Attest ist nicht nötig. Für das Finanzamt genügt die Originalrechnung.
Gesetzliche Kassen zahlen in der Regel keinen Zuschuss. Fragen Sie trotzdem bei Ihrer Kasse nach Sonderkonditionen und prüfen Sie, ob eine bestehende Zusatzversicherung Leistungen vorsieht.
Sie haben Fragen zur Erstattung oder brauchen einen Kostenvoranschlag? Rufen Sie uns an unter 0221 29798663 oder buchen Sie Ihre Voruntersuchung online über Doctolib. Der Quick-Check ist kostenlos.
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