

Der Laser arbeitet mit sehr hoher Präzision, die Wundheilung dagegen ist individuell. Zwei Augen mit identischem Ausgangsbefund können unterschiedlich auf denselben Eingriff reagieren. Daraus ergeben sich im Wesentlichen drei Situationen.
Davon zu unterscheiden ist die Alterssichtigkeit. Wenn ab etwa dem 45. Lebensjahr das Lesen in der Nähe schwerer fällt, ist das keine misslungene Korrektur, sondern eine altersbedingte Veränderung der Augenlinse. Eine Nachkorrektur der Fernsicht ändert daran nichts.


Die große Mehrheit der Behandelten braucht keine. Nachkorrekturen sind in der refraktiven Chirurgie ein eingeplanter, aber seltener Teil der Nachsorge, und die Wahrscheinlichkeit steigt mit der Höhe der ursprünglichen Fehlsichtigkeit. Wer mit minus 8 Dioptrien startet, hat eine messbar höhere Wahrscheinlichkeit als jemand mit minus 2.


Welche Methode beim Zweiteingriff möglich ist, hängt vor allem vom Ersteingriff und von der verbliebenen Hornhautdicke ab.
| Ersteingriff | Übliches Vorgehen bei der Nachkorrektur |
|---|---|
| LASIK oder Femto-LASIK | Anheben des vorhandenen Flaps oder, bei älterem Flap, ein Oberflächenverfahren |
| SMILE | Oberflächenverfahren, da kein Flap vorhanden ist |
| PRK, LASEK, SmartSurfACE | erneutes Oberflächenverfahren |
Reicht die Hornhautdicke für eine weitere Laserbehandlung nicht aus, ist eine Korrektur mit dem Laser nicht mehr vertretbar. In diesem Fall besprechen wir Alternativen wie eine implantierbare Kontaktlinse oder den Verzicht auf einen weiteren Eingriff. Diese Antwort gehört zu einer ehrlichen Beratung dazu.


Zu früh nachzulasern ist der häufigste Fehler. Die Hornhaut braucht Zeit, bis sich das Ergebnis stabilisiert hat, und viele scheinbare Abweichungen gleichen sich in den ersten Monaten noch aus.
Als Voraussetzung gilt ein über mehrere Kontrolltermine unveränderter Refraktionswert. In der Praxis bedeutet das meist einen Abstand von mindestens drei bis sechs Monaten zum Ersteingriff, bei Oberflächenverfahren eher länger. Den konkreten Zeitpunkt legen wir anhand Ihrer Messwerte fest, nicht anhand des Kalenders.
Bei Aumedica gehören alle Nachkontrollen über zwölf Monate zum Festpreis von 1.800 Euro pro Auge. Ist innerhalb der ersten zwei Jahre nach Ihrer Behandlung bei uns eine Nachkorrektur medizinisch notwendig, führen wir sie kostenlos durch. Die genauen Bedingungen erhalten Sie vor der Erstbehandlung schriftlich.
Einen Teil davon bestimmt die Biologie, einen Teil aber die Vorbereitung. Diese Punkte haben den größten Einfluss.
Wir behandeln auch Menschen, deren Ersteingriff woanders stattgefunden hat, im Inland wie im Ausland. Bringen Sie dafür möglichst die Unterlagen der Erstbehandlung mit: Operationsbericht, verwendetes Verfahren, behandelte Dioptrien und die präoperativen Hornhautwerte.
Fehlen diese Unterlagen, lässt sich vieles über eine erneute Vermessung rekonstruieren, aber nicht alles. Die ursprüngliche Hornhautdicke ist rückwirkend nicht messbar, und ohne sie ist die Beurteilung der Gewebereserve schwieriger. In solchen Fällen gehen wir bewusst vorsichtiger vor.
Termin zur Zweitmeinung vereinbaren: 0221 29798663 oder info@aumedica.de
Das hängt nicht von einer festen Zahl ab, sondern von der verbliebenen Hornhautdicke. Jede Laserbehandlung trägt Gewebe ab. Bleibt zu wenig Restdicke, ist kein weiterer Eingriff mehr vertretbar. In der Praxis bleibt es meist bei höchstens einem Zweiteingriff.
Erst wenn der Refraktionswert über mehrere Kontrollen stabil ist. Üblich sind mindestens drei bis sechs Monate Abstand zum Ersteingriff, bei Oberflächenverfahren häufig länger. Der Zeitpunkt richtet sich nach den Messwerten, nicht nach dem Kalender.
Das Risikoprofil ist ähnlich, die entscheidende Größe ist die verbliebene Hornhautdicke. Wird ein vorhandener Flap Jahre später wieder angehoben, kann es zu Einwachsungen von Epithelzellen unter dem Flap kommen. Deshalb wird bei älteren Flaps häufig ein Oberflächenverfahren bevorzugt.
Der Eingriff selbst ist durch betäubende Augentropfen schmerzfrei. Wie stark die Beschwerden danach sind, hängt vom Verfahren ab: Nach dem Anheben eines Flaps sind sie gering, nach einem Oberflächenverfahren müssen Sie mit zwei bis drei unangenehmen Tagen rechnen.
Ja. Bringen Sie die Unterlagen der Erstbehandlung mit, vor allem den Operationsbericht, das verwendete Verfahren und die Hornhautwerte vor dem Eingriff. Fehlen sie, gleichen wir so viel wie möglich über eine erneute Vermessung ab.
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