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Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Augenlasern nicht. Wer trotzdem einen Teil der Ausgaben erstattet bekommen möchte, prüft häufig eine private Zusatzversicherung. Ob das sinnvoll ist, hängt vom konkreten Tarif, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Höhe der geplanten Ausgaben ab. Ein Überblick darüber, was Zusatzversicherungen leisten können – und wo ihre Grenzen liegen.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Augenlasern grundsätzlich nicht?
Gesetzliche Krankenkassen (GKV) stufen das Augenlasern als elektive Leistung ein, weil Brille und Kontaktlinsen als gleichwertige Sehhilfen gelten. Eine Erstattung findet in der Regel nicht statt. Ausnahmen existieren nur in sehr engen medizinischen Sonderfällen – etwa wenn Brille und Kontaktlinsen nachweislich nicht vertragen werden oder berufliche Anforderungen eine Sehhilfe technisch ausschließen.
Eine private Krankenversicherung (PKV) verfährt tarifsabhängig großzügiger. Wer bereits privat versichert ist, sollte zunächst die eigenen Tarifbedingungen prüfen – mehr dazu auf der Seite zu PKV und Augenlasern.
Was leistet eine private Zusatzversicherung beim Augenlasern?
Private Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte sind in Deutschland weit verbreitet. Im Bereich Sehen gibt es zwei relevante Kategorien:
Brillen- und Sehhilfen-Tarife
Viele Zusatzversicherungen decken primär Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen ab, nicht jedoch refraktive Chirurgie. Die Leistungen sind auf jährliche Budgets begrenzt – typische Budgets liegen zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr. Diese Tarife zahlen kein Augenlasern, auch wenn sie unter dem Begriff „Sehkraft“ oder „Augen“ vermarktet werden.
Tarife mit refraktiver Chirurgie
Einige Zusatztarife schließen ausdrücklich refraktive Chirurgie ein – also LASIK, Trans-PRK und SMILE. Diese Tarife sind seltener, erkennbar an Formulierungen wie „Laserbehandlung der Augen“, „refraktive Eingriffe“ oder „Hornhautkorrektur“ im Leistungskatalog. Die Erstattungsquoten variieren stark:
- 50 % der tatsächlichen Kosten, häufig mit einem Gesamtlimit pro Eingriff oder pro Jahr
- 80 % bei Premiumtarifen, ebenfalls mit Höchstgrenzen
- Selten 100 % – diese Tarife existieren, sind aber mit höheren Monatsprämien verbunden
Einen Überblick über die tatsächlich anfallenden Behandlungskosten gibt die Kostenseite von Aumedica.
Worauf unbedingt achten vor dem Vertragsabschluss?
Wartezeiten
Nahezu alle Zusatzversicherungen mit refraktiver Chirurgie haben Wartezeiten. Die Spanne reicht von drei bis zwölf Monaten ab Vertragsbeginn. Wer bereits einen Beratungstermin oder eine Voruntersuchung für das Augenlasern geplant hat, kann den Eingriff nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss erstatten lassen.
Vorerkrankungsausschlüsse
Ein vorhandener Sehfehler – Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus – kann als Vorerkrankung gewertet werden. Ist das der Fall, schließt die Versicherung die Erstattung für genau diesen Befund aus. Diese Klauseln stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und müssen bei der Antragstellung sorgfältig gelesen werden.
Jährliche Höchstgrenzen
Viele Tarife haben Gesamtjahreshöchstgrenzen für alle ambulanten Sehleistungen. Wenn das Budget bereits für Kontaktlinsen genutzt wurde, kann die Erstattung für das Augenlasern im selben Versicherungsjahr entsprechend reduziert sein.
Ambulant-OP vs. stationäre Leistung
Das Augenlasern ist ein ambulanter Eingriff. Tarife, die nur stationäre Leistungen oder Krankenhausbehandlungen abdecken, zahlen nichts. Die Leistungsart „ambulante Operationen“ muss explizit im Leistungskatalog stehen.
Wie geht man am besten vor?
Schritt 1: Bestehende Versicherungsunterlagen prüfen
Wer eine bestehende Zusatzversicherung hat, liest den Leistungskatalog auf die Begriffe „refraktive Chirurgie“, „LASIK“, „Laserbehandlung der Augen“ oder „Hornhautkorrektur“ durch. Ein kurzer Anruf beim Versicherer bringt schnelle Klarheit – wichtig ist jedoch, die Aussage schriftlich bestätigen zu lassen.
Schritt 2: Angebote gezielt vergleichen
Wer noch keine Zusatzversicherung hat, vergleicht Tarife über unabhängige Vergleichsportale mit dem Filterkriterium „Augenlasern“ oder „refraktive Chirurgie“. Dabei sind Wartezeiten, Erstattungsquoten und Jahreshöchstgrenzen die entscheidenden Kennzahlen – nicht die monatliche Prämie allein.
Schritt 3: Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen
Wer einen Tarif mit zwölf Monaten Wartezeit und 50 % Erstattung bis 1.000 Euro pro Auge abschließt, zahlt monatliche Prämien – und wartet ein Jahr, bevor der Eingriff erstattungsfähig ist. Je nach Prämie kann die Gesamtersparnis gering sein. Eine einfache Rechnung hilft: Monatsprämie × 12 Monate Wartezeit + laufende Jahresprämien vs. Erstattungsbetrag.
Schritt 4: Voruntersuchung und Eingriff erst nach Wartezeit
Manche Versicherungen prüfen, ob die Voruntersuchung oder Beratung bereits vor Beginn der Wartezeit stattfand. Im Zweifelsfall gilt: Erst den Vertrag abschließen, die Wartezeit vollständig abwarten, dann mit der Voruntersuchung beginnen. Die Eignungsvoraussetzungen für das Augenlasern erfahren Sie im Beratungsgespräch bei Aumedica.
Lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung speziell für das Augenlasern?
Die Antwort hängt von der Ausgangslage ab. Wer ohnehin eine Zusatzversicherung für Brillen oder Zahnbehandlungen sucht und dabei auf einen Tarif trifft, der refraktive Chirurgie mit einschließt, kann diesen sinnvoll nutzen. Wer dagegen ausschließlich wegen des Augenlasereingriffs einen neuen Tarif abschließen möchte, sollte die Gesamtkosten und Wartezeiten sorgfältig gegenrechnen.
In vielen Fällen ist es wirtschaftlich vernünftiger, die Kosten direkt zu tragen und anschließend über die steuerliche Absetzbarkeit nachzudenken. Mehr dazu auf der Seite Augenlasern von der Steuer absetzen.
FAQ: Zusatzversicherung und Augenlasern
Kann ich kurz vor dem geplanten Eingriff noch eine Zusatzversicherung abschließen?
Nein. Wartezeiten und Vorerkrankungsausschlüsse verhindern eine rückwirkende oder kurzfristige Erstattung. Wer eine Versicherung mit dem Ziel abschließt, unmittelbar danach den Eingriff erstatten zu lassen, wird in der Regel abgelehnt oder der Anspruch wird nachträglich storniert.
Zahlt eine Zusatzversicherung auch SMILE und Trans-PRK?
Das hängt vom konkreten Tarif ab. Tarife, die „refraktive Chirurgie“ oder „Laserbehandlung der Augen“ nennen, decken in der Regel alle gängigen Verfahren ab – LASIK, Trans-PRK (SmartSurface), SMILE. Im Zweifel beim Versicherer nachfragen und die schriftliche Bestätigung aufbewahren.
Gibt es Unterschiede zwischen Tarifen für GKV- und PKV-Versicherte?
Ja. Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte ergänzen die Kassenleistung und sind in ihrer Struktur standardisierter. PKV-Versicherte haben bereits ein primäres Versicherungsverhältnis und benötigen keine Zusatzversicherung für Augenlasern – sie prüfen stattdessen den bestehenden PKV-Tarif.
Wie hoch sind typische Prämien für Tarife mit Augenlasern-Leistung?
Tarife, die refraktive Chirurgie einschließen, kosten meist zwischen 20 und 60 Euro monatlich – je nach Leistungsumfang, Alter und Anbieter. Günstigere Tarife ohne Augenlasern-Abdeckung liegen meist unter 15 Euro im Monat. Ein Vergleich der Leistungsbeschreibungen ist wichtiger als ein Preisvergleich allein.
Was passiert, wenn die Versicherung trotz Zusage die Erstattung ablehnt?
Zunächst schriftlich Widerspruch einlegen. Bei GKV-Zusatzversicherungen ist der PKV-Ombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle zuständig. Eine ärztliche Stellungnahme zur medizinischen Begründung des Eingriffs kann die Erfolgsaussichten verbessern.
Fazit
Zusatzversicherung zahlt manchmal teilweise. Aber verlasse dich nicht drauf — plane die volle Zahlung ein.

