PKV & Augenlasern: Private Krankenversicherung & Laserbehandlung

Inhaltsverzeichnis

 

Die Frage, ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten einer Augenlaser Therapie übernimmt, beschäftigt viele Interessentinnen und Interessenten. Die Antwort hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: dem individuellen PKV-Tarif und der medizinischen Notwendigkeit des Eingriffs.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wesentliche zur Kostenuebernahme durch die PKV beim Augenlasern. Wenn Sie danach eine persönliche Einschätzung fuer Ihre Situation wünschen, stehen Ihnen die Spezialisten beim Augenlasern Köln gerne zur Verfügung.

Grundsätzliches: Augenlasern als Wahlleistung

In Deutschland gilt Augenlasern in den meisten Fällen als sogenannte Wahlleistung oder refraktive Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit. Das bedeutet: Wer lediglich seine Brille loswerden möchte, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenuebernahme durch die Krankenversicherung. Dies gilt sowohl fuer die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch grundsätzlich fuer die meisten Tarife der privaten Krankenversicherung.

Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen PKV-Tarifen. Einige Premium-Tarife erstatten Augenlasern teilweise oder vollständig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich daher, den eigenen Versicherungsvertrag genau zu prüfen und eine schriftliche Auskunft beim PKV-Anbieter einzuholen.

 

Wann kann die PKV Augenlasern erstatten?

Private Krankenversicherungen erstatten Augenlasern typischerweise in folgenden Situationen:

  • Der Tarif schliesst refraktive Chirurgie explizit als Leistung ein
  • Die Sehschwäche hat einen bestimmten Grenzwert überschritten (zum Beispiel mehr als 6 Dioptrien bei einigen Tarifen)
  • Es liegt eine medizinische Indikation vor, etwa Unverträglichkeit von Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen
  • Das Tragen einer Brille ist aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich (zum Beispiel bestimmte Berufsgruppen im Sicherheitsbereich)

 

Auch dann erstattet die PKV in der Regel nur einen Teil der Behandlungskosten, hängt aber stark vom Tarif ab. Manche Tarife erstatten bis zu 100 Prozent, andere nur einen Festbetrag pro Auge oder nur bestimmte Leistung Posten (zum Beispiel das Arzthonorar, nicht aber die Lasergeraetegebueher).

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Augenlasern

Fuer GKV-Versicherte ist die Situation klarer: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten fuer Augenlasern in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es nur in medizinisch eindeutig begründeten Fällen, zum Beispiel bei Keratokonus, wo eine konventionelle Brillenkorrektur nicht mehr möglich ist, oder bei bestimmten medizinischen Sondern Indikationen.

Als GKV-Versicherter können Sie die Augenlasertherapie als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen. Manche GKV-Kassen erstatten freiwillig einen Teil der Kosten, wenn ihre Satzungsleistungen dies erlauben. Ein Blick in die Satzungsleistungen der eigenen Kasse oder ein direktes Gespräch mit der Krankenkasse kann hier Aufschluss geben.

 

GKV vs. PKV beim Augenlasern: Übersicht

 

Kriterium

GKV

PKV

Kostenuebernahme Standard

Nein

Tarif Abhangig

Medizinische Notwendigkeit

Nur Ausnahmefälle

Erweitert möglich

Teilerstattung moeglich

Selten (Satzungsleistung)

Oft (Tarif Abhangig)

Volle Erstattung möglich

Nicht vorgesehen

Bei Premium-Tarifen

Schriftliche Bestätigung

Empfohlen

Unbedingt einholen

 

Wie hole ich eine Kostenübernahmebestätigung ein?

Bevor Sie einen Behandlungstermin festlegen, sollten Sie bei Ihrer PKV schriftlich anfragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Folgende Schritte empfehlen sich:

  • Fordern Sie einen Kostenvoranschlag der Augenlaserklinik an (mit ICD-Code und GOA-Ziffern)
  • Reichen Sie diesen Kostenvoranschlag schriftlich bei Ihrer PKV ein
  • Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kostenuebernahme oder Ablehnung
  • Heben Sie alle Schriftstücke und Korrespondenzen auf

 

Ein mündliches Ja am Telefon reicht nicht aus. Nur eine schriftliche Bestätigung gibt Ihnen rechtliche Sicherheit. In der Praxis erleben Kliniken, dass Patienten nach dem Eingriff keine Erstattung erhalten, weil die Zusage nicht schriftlich dokumentiert war.

 

Welche GOA-Ziffern sind beim Augenlasern relevant?

Bei der Abrechnung gegenüber der PKV werden ärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung fuer Ärzte (GOA) abgerechnet. Fuer Augenlasertherapien sind folgende Ziffern typischerweise relevant:

  • GOA 1320: Keratomileusis (LASIK-Hornhautschnitt)
  • GOA 1321: Excimerlaser Und der Hornhaut (PRK/LASEK)
  • GOA 5855 (analog): SMILE-Eingriff (wird oft als analoge Leistung abgerechnet)
  • GOA 1200 ff.: Voruntersuchung und Topographie

 

Manche PKV-Tarife begrenzen die Erstattungshöhe auf den einfachen oder zweifachen GOA-Satz, während Kliniken häufig den 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz berechnen. In diesem Fall tragen Sie die Differenz selbst. Auch dies sollte vorab geklärt werden.

 

Zusatzversicherung fuer Augenlasern

Wer gesetzlich versichert ist und Augenlasern plant, kann ueber eine private Krankenzusatzversicherung nachdenken. Einige Zusatzversicherungen fuer Sehhilfen oder refraktive Chirurgie bieten Zuschuss Zu Augenlasertherapie an.

Zu beachten: Solche Zusatzversicherungen haben in der Regel Wartezeiten von drei bis sechs Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Der Abschluss sollte daher rechtzeitig vor einem geplanten Eingriff erfolgen. Zudem sind Vorerkrankungen der Augen häufig von der Erstattung ausgeschlossen.

 

Steuerliche Absetzbarkeit der Augenlasertherapie

Augenlasertherapie kann unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Kosten die individuelle zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Ein Arztzeugnis, das die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, ist dafür Voraussetzung.

Fuer eine steuerliche Beratung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, da die genauen Voraussetzungen komplex sind und individuell geprüft werden müssen.

 

Häufige Fragen zur PKV und Augenlasern

Zahlt die PKV immer fuer Augenlasern?

Nein, die Kostenuebernahme hängt vom individuellen Tarif ab. Grundsätzlich gilt Augenlasern als Wahlleistung ohne Pflicht zur Erstattung. Einige Premium-Tarife schliessen refraktive Chirurgie jedoch ausdrücklich ein.

Was tue ich, wenn meine PKV Augenlasern ablehnt?

Prüfen Sie zunächst, ob die Ablehnungsbegründung korrekt ist. Manchmal werden Anträge abgelehnt, weil die GOA-Ziffern falsch angegeben wurden. Gegebenenfalls können Sie Widerspruch einlegen. Eine Beratung durch einen Versicherungsexperten oder einen Fachanwalt fuer Versicherungsrecht kann sinnvoll sein.

Können GKV-Versicherte eine Teilerstattung erhalten?

In seltenen Fällen ja. Manche GKV-Kassen erstatten freiwillig einen Festbetrag fuer refraktive Eingriffe als Satzungsleistung. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.

 

Jetzt Beratung vereinbaren

Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie Ihre Versicherung optimal einsetzen können? Das Aumedica-Team in Köln unterstützt Sie gerne mit einem transparenten Kostenvoranschlag und beantwortet Ihre Fragen rund um das Augenlasern Köln. Vereinbaren Sie noch heute Ihr unverbindliches Erstgespräch.

Fazit

PKV zahlt Augenlasern manchmal, aber nicht immer. Frag deine Versicherung direkt, bevor du dich operierst.

Über den Autor

Dr. med. Kadir Kocadag

Autor & Facharzt

Dr. med. Kadir Kocadag

Facharzt für Augenheilkunde · Augenlaserchirurgie · Solingen & Köln

Dr. med. K. Kocadag ist Facharzt für Augenheilkunde und Experte für moderne Augenlaserchirurgie. Sein Medizinstudium absolvierte er an der Universität Duisburg-Essen, die fachärztliche Ausbildung an der Universitätsaugenklinik Essen. Seine Schwerpunkte liegen in der Behandlung von Makula- und Netzhauterkrankungen sowie in der refraktiven Chirurgie.

Seit 2015 ist Dr. Kocadag in Solingen und Köln niedergelassen und zudem als Konsiliararzt im Städtischen Klinikum Solingen tätig.

Alle Artikel ansehen

Wir sind für dich da

Buch dir jetzt dein unverbindliches Beratungsgespräch