Augenlasern Steuer: Kann man es absetzen?

Inhaltsverzeichnis

Ob die Kosten für das Augenlasern steuerlich absetzbar sind, ist keine eindeutige Frage. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Augenlasereingriffe pauschal einschließt oder ausschließt. Entscheidend ist die steuerliche Einordnung im Einzelfall – und die hängt von mehreren Faktoren ab. Wer die Spielregeln kennt, kann die Erfolgschancen realistisch einschätzen.

Grundlage: Außergewöhnliche Belastungen nach §33 EStG

In Deutschland können Krankheitskosten unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen (§33 Einkommensteuergesetz) abgezogen werden. Die Grundvoraussetzung ist, dass die Ausgaben medizinisch notwendig sind und zwangsläufig entstehen. Das Finanzamt erkennt Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Operationen grundsätzlich an – wenn ein Arzt die Behandlung verordnet hat oder die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.

Die Abzugsfähigkeit von Augenlaseroperationen ist im deutschen Steuerrecht nicht explizit geregelt. Das bedeutet: Weder ist der Abzug automatisch erlaubt, noch ist er pauschal verboten. Die Finanzämter entscheiden fallbezogen, ob ein Eingriff als Heilbehandlung oder als elektive Maßnahme eingestuft wird.

Wann erkennt das Finanzamt Augenlasern an?

Die Erfolgsaussichten steigen, wenn die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs dokumentiert ist. Folgende Faktoren sprechen für eine steuerliche Anerkennung:

  • Ärztliche Verordnung oder Empfehlung: Ein Augenarzt bescheinigt, dass der Eingriff aus medizinischen Gründen sinnvoll oder notwendig ist – etwa wegen Kontaktlinsenunverträglichkeit, hoher Fehlsichtigkeit, die zu beruflichen Einschränkungen führt, oder anderen medizinischen Indikationen
  • Nachweis der Unverträglichkeit von Sehhilfen: Wer Brille oder Kontaktlinsen nachweislich nicht trägt oder nicht verträgt, hat bessere Argumente für die medizinische Notwendigkeit
  • Berufliche Notwendigkeit: In einigen Berufen sind Sehhilfen eingeschränkt möglich oder untersagt – zum Beispiel bei bestimmten Tätigkeiten im Sicherheitsbereich, in der Feuerwehr oder im Flugbetrieb. Hier kann ein berufsbedingter Zusammenhang die Argumentation stärken
  • Vorherige ärztliche Untersuchung und Dokumentation: Je lückenloser die medizinische Dokumentation, desto besser die Ausgangslage

Zumutbarkeitsschwelle: Nicht alles ist abzugsfähig

Selbst wenn das Finanzamt den Eingriff als medizinisch notwendig einordnet, gilt die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle. Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens übersteigt, ist abzugsfähig. Die Zumutbarkeitsschwelle beträgt je nach Einkommenssituation und Familienstand zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro und einer Schwelle von 4 % sind die ersten 2.000 Euro nicht abzugsfähig. Kosten oberhalb dieser Grenze können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – sofern die grundsätzliche Abzugsfähigkeit anerkannt ist.

Was ist konkret absetzbar?

Wenn das Finanzamt den Eingriff anerkennt, können folgende Kosten angesetzt werden:

  • Behandlungskosten des Eingriffs selbst
  • Voruntersuchungskosten
  • Nachsorgetermine
  • Kosten für Augentropfen und Medikamente in der Heilungsphase
  • Fahrtkosten zu Klinik und Nachsorgeterminen (nach amtlichem Kilometersatz)

Eine Übersicht der üblichen Behandlungskosten findet sich auf der Kostenseite von Aumedica.

Was das Finanzamt in der Regel ablehnt

Ohne medizinische Begründung gilt das Augenlasern für die Finanzbehörden als elektiver Eingriff – vergleichbar mit anderen Schönheitsoperationen. In diesen Fällen wird der Steuerabzug abgelehnt. Auch eine allgemeine ärztliche Empfehlung ohne konkreten Befund reicht häufig nicht aus.

Entscheidend ist, dass der behandelnde Augenarzt eine nachvollziehbare medizinische Begründung ausstellt – nicht nur eine Bestätigung, dass der Patient die Voraussetzungen für den Eingriff erfüllt.

Praktisches Vorgehen: So geht man steuerlich vor

Schritt 1: Ärztliche Dokumentation sichern

Lassen Sie sich vom behandelnden Augenarzt eine schriftliche Stellungnahme ausstellen, die die medizinische Begründung des Eingriffs erläutert. Je konkreter und befundbasierter, desto besser.

Schritt 2: Alle Belege sammeln

Sämtliche Rechnungen, Quittungen und Fahrtkostennachweise sollten aufbewahrt werden – ideale Aufbewahrungsdauer: mindestens vier Jahre nach dem Steuerjahr.

Schritt 3: In der Steuererklärung angeben

Die Kosten werden in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen. In vielen Fällen lohnt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der die Argumentation gegenüber dem Finanzamt formuliert.

Schritt 4: Bei Ablehnung Einspruch einlegen

Wenn das Finanzamt den Abzug ablehnt, kann formlos Einspruch eingelegt werden. Dabei ist eine ausführliche Begründung mit ärztlichen Nachweisen beizufügen. In einigen Fällen haben Steuerpflichtige auf diesem Weg einen günstigen Bescheid erwirkt.

PKV-Erstattung und steuerliche Absetzbarkeit kombinieren

Wer privat krankenversichert ist und einen Teil der Kosten von der PKV erstattet bekommt, kann nur den tatsächlich selbst getragenen Anteil steuerlich geltend machen – also Gesamtkosten abzüglich PKV-Erstattung. Mehr zur PKV-Erstattung erklärt die Seite PKV und Augenlasern. Auch wer eine Zusatzversicherung hat, sollte die Erstattungsbeträge gegenrechnen – mehr dazu auf der Seite Zusatzversicherung und Augenlasern.

FAQ: Augenlasern und Steuern

Ist Augenlasern in Deutschland grundsätzlich steuerlich absetzbar?

Es gibt keine pauschale Antwort. Ohne medizinische Begründung ist ein Abzug unwahrscheinlich. Mit einer ärztlichen Dokumentation der Notwendigkeit steigen die Chancen erheblich. Entscheidend ist die individuelle Argumentation gegenüber dem Finanzamt.

Reicht eine ärztliche Empfehlung aus?

Eine allgemeine Empfehlung ist besser als nichts, reicht aber häufig nicht aus. Die Stellungnahme sollte die konkrete medizinische Begründung enthalten – zum Beispiel Kontaktlinsenunverträglichkeit, sehr hohe Fehlsichtigkeit mit beruflichen Einschränkungen oder andere nachweisbare Befunde.

Kann ich die Kosten auch dann absetzen, wenn ich keine Einkommensteuer zahle?

Außergewöhnliche Belastungen mindern die Steuerlast. Wer keine oder kaum Einkommensteuer zahlt, profitiert entsprechend weniger von diesem Abzug. Eine Berechnung durch einen Steuerberater zeigt, ob ein Abzug im Einzelfall tatsächlich eine Ersparnis bringt.

Was ist mit den Kosten für die Voruntersuchung?

Voruntersuchungen sind Teil der Behandlungskosten und können ebenfalls geltend gemacht werden, sofern der Eingriff selbst steuerlich anerkannt wird.

Gibt es eine Mindesthöhe der Kosten, damit sich der Abzug lohnt?

Die Zumutbarkeitsschwelle bedeutet, dass nur Kosten oberhalb eines bestimmten Prozentsatzes des Einkommens abzugsfähig sind. Bei mittleren Einkommen liegt diese Schwelle bei rund 1.000 bis 3.000 Euro – der Eingriff muss also diese Grenze übersteigen, damit überhaupt ein abzugsfähiger Betrag verbleibt.

Fazit

Augenlasern ist eine private Investition in deine Augengesundheit. Nicht steuerlich abzugsfähig, aber die Lebensqualität ist es wert.

Wir sind für dich da

Buch dir jetzt dein unverbindliches Beratungsgespräch