Augenlasern für Piloten: EASA-Voraussetzungen, Verfahren und Rückkehr ins Cockpit
Inhaltsverzeichnis Ja, Piloten dürfen sich die Augen lasern lassen. Die EASA erlaubt refraktive Chirurgie sowohl für Class-1-Medical (CPL, ATPL) als auch für Class-2-Medical (PPL, LAPL), sofern die postoperative Sehschärfe mindestens 6/6 (100 Prozent) ohne Sehhilfe erreicht, die Fehlsichtigkeit vorher stabil war und keine Komplikationen wie Blendempfindlichkeit oder Halo-Effekte bestehen.

